Unsere Covid-19/ASP-Maßnahmen
Die wichtigsten Informationen im Bezug auf Covid-19 für den Aufenthalt:
Die Landesregierung Brandenburg hat am 29. März 2022 die SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung beschlossen. Sie tritt am 3. April in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 30. April 2022.
Touristische Übernachtungen
Für touristische Übernachtungen besteht keine Nachweispflicht von Impf- oder Genesenenzertifikaten mehr. In geschlossenen Räumen muss in den gemeinschaftlich zugänglichen Bereichen mindestens eine medizinische Maske getragen werden.
Wichtige Informationen für Wanderer im Bezug auf die Afrikanische Schweinepest (ASP)
Bitte helfen Sie mit die Afrikanische Schweinepest weiter einzudämmen, indem Sie sich an folgende einfache Verhaltensregeln halten:
Bitte die Tore an den Zugängen zu Wander- und Radwegen wieder fest verschließen.
Bitte die Wege nicht verlassen und Hunde an der Leine führen.
Bitte kranke oder verendete Wildschweine auf keinen Fall anfassen, sondern dem Kreisveterinäramt melden.
Reiseland Brandenburg → Infos zum Coronavirus
Tourismusnetzwerk Brandenburg → Verordnungen Land Brandenburg
ASP:
Land Brandenburg → Infos zur Afrikanischen Schweinepest
Naturpark Schlaubetal → Freigegebene Abschnitte des Schlaubetal
Naturpark Schlaubetal → Verhalten für Wanderer im Schlaubetal